Wenn die tatsächlichen Reparaturkosten von dem Kostenvoranschlag extrem abweichen, werden die Versicherungsgesellschaften oftmals stutzig und beantragen daraufhin eine sogenannte Rechnungsprüfung. Selbstverständlich können Sie auch als Verbraucher eine Rechnungsprüfung beantragen, wenn Sie z.B. an der Höhe der Rechnung Zweifel haben.