Nach einem Unfall haben Sie als Geschädigter grundsätzlich die freie Wahl eines Sachverständigen. Dieser wird den Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer feststellen. Die Kosten dieser Dienstleistung hat die gegnerische Versicherung zu übernehmen.